ProLitteris und die autobiographischen Geister

Nein, es geht nicht um Ghostwriter.

ProLitteris, die Schweizer Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst, kriegt manchmal etwas komische Anfragen. So im Dezember 2004 als jemand fragt: Kann ein Medium Urheberrecht beanspruchen?

Ich bin der Meinung, dass der verstorbene Mann der eigentliche Urheber ist.

(Darauf gestossen bin ich übrigens via einer Mail von Daniel Boos von der Digitalen Allmend. Offenbar lässt ProLitteris zu dass Autoren einzelne ihrer Werke unter die Creative Commons-Lizenz stellen, im Gegensatz der Suisa bei der nur Alles-Oder-Nichts gilt. Wenn das Kus wüsste…)

Ein Gedanke zu „ProLitteris und die autobiographischen Geister“

  1. musik verhält sich beim urheberrecht etwas anders als literatur und bildende kunst.
    bei literatur gibts erstaulicherweise ein zitatrecht, welches bei musik wohl am ehesten mit sampeln zu vergleichen wär, in letzerem fall aber illegal ist.

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