ProLitteris und die autobiographischen Geister

Nein, es geht nicht um Ghostwriter.

ProLitteris, die Schweizer Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst, kriegt manchmal etwas komische Anfragen. So im Dezember 2004 als jemand fragt: Kann ein Medium Urheberrecht beanspruchen?

Ich bin der Meinung, dass der verstorbene Mann der eigentliche Urheber ist.

(Darauf gestossen bin ich übrigens via einer Mail von Daniel Boos von der Digitalen Allmend. Offenbar lässt ProLitteris zu dass Autoren einzelne ihrer Werke unter die Creative Commons-Lizenz stellen, im Gegensatz der Suisa bei der nur Alles-Oder-Nichts gilt. Wenn das Kus wüsste…)

Der langweiligste Abstimmungssonntag seit langem

Was ist mit all den empörten Verlierern passiert, die die Schuld auf die Dummheit des Volkes und das niedrigere Plakatebudget schieben wollen? Wo sind all die Radikalen Linken, Rechten, Liberalen und Konservativen die mit Ernsthaftigkeit ihre haarsträubenden Weltanschauungen vertreten? Warum flossen am Sonntag Abend weder Tränen noch Champagner?

Es wurde sogar so langweilig dass die offizielle SF DRS-Berichterstattung einen Besuch in der eigenen Regie einlegte um die Zeit zu füllen.

Und der Blick auf hängige Volksinitiativen verspricht auch keine Besserung.

Sind wir denn jetzt plötzlich alle demokratisch eingestellt?

Copyright-Hinweis von 1870

Auf einem Notenblatt entdeckt:

>> Die Vervielfältigung von Stimmen auf mechanischem Wege, wozu auch das Abschreiben gerechnet wird, ist nach §4 des Gesetzes vom 11. Juni 1870 betreffend: “das Urheberrecht“ v e r b o t e n und werden Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot von der Verlagshandlung gerichtlich verfolgt. << (sic.)

C.F.W. Siegel’s Musikalienhandlung, Leipzig

Chinesische Musik im Westen

Noch vor drei Monaten hatte ich reklamiert dass es fernöstliche Musik nie in den Westen schaffen wird.

Heute ein Lichtblick: Im US-iTunes-Music-Store kann man ab sofort eine grössere Auswahl Chinesischer Musik beziehen.

Das Internet macht sein Versprechen wahr und eröffnet uns neue kulturelle Horizonte. Hoffen wir dass sich Rechteinhaber weiter so für diese Öffnung erwärmen können.

What Would Jesus Do? Google Print benutzen

Wenn wir schon bei religiösen Themen sind: Jesus würde Google Print benutzen.

Ein Gedanke generell zum Thema: Ich habe mal eine Statistik gehört (Quelle unbekannt, sorry) laut der sich 95% des weltweiten kulturellen Erbes aufgrund ungeklärter Urheberrechtsverhältnisse nicht nutzen lassen, sei es gratis oder kommerziell.

Services wie Google Print könnten dazu helfen dieses Missverhältnis aufzuweichen, aber Verlage und Vertriebe sehen dieser Entwicklung leider etwas misstrauisch entgegen.

Copyright-Gebrauch einmal anders: Mein Kampf

Der Frage nachgehend ob sich Hitler’s Machwerk Mein Kampf im Schweizer Buchhandel wohl erwerben liesse, stiess ich auf diese interessante Anwendung von Copyright-Gesetzen:

Nach dem Tode des Diktators fielen dem Staat Bayern sämtliche Vermögensrechte zu, inklusive den Urheberrechten Mein Kampf. Laut dem dazugehörigen Wikipedia-Artikel geht der Staat dabei gegen unkommentierte Ausgabe vor und könnte damit auch ohne Zensur auf die Gefährlichkeit des Werkes hinweisen.

Gottlob wusste Hitler noch nichts von Creative Commons.

HBO ergreift Massnahmen gegen BitTorrent, BBC nicht

Der hochkarätige amerikanische Fernsehsender HBO hat Massnahmen gegen die frei verfügbaren Kopien ihrer populären Serien ergriffen. In Anbetracht dessen dass böse Briefe nur den Anwälten wirklich etwas einbringen, versucht HBO seit einiger Zeit nun auch technisch gegen P2P-Netzwerke vorzugehen.

Knackpunkt bei allen technischen Angriffen war noch immer BitTorrent: Danke rigorosem Hash-Checking können die Dateien nicht mehr korrumpiert werden. Zwar können immer noch fehlerhafte Daten an die anderen Peers geschickt werden, aber das einzige was dabei geschieht sind enorme Bandbreitenrechnungen für HBO und Verzögerungen bei den Kunden. Unterbinden lässt sich der Austausch effektiv nicht.

Die britische Rundfunkgesellschaft BBC hingegen beschloss genau das Gegenteil zu versuchen: Sie öffnen sich gegenüber Internet und werden in Zukunft Teile ihres Programmes zum Download anbieten sowie eine Live-Übertragung ihrer Sender im Netz realisieren.

Langsam aber sicher bewegt sich etwas in der Fernsehwelt. Vielleicht sollte ich hier noch unsere Landesanstalt SF DRS löblich erwähnen, die bereits seit einiger Zeit ihre wichtigsten Sendungen als Videostream im Internet anbietet.

Urs von Däniken will Fichen wieder einführen (Wir sind schliesslich alle Terroristen…)

Urs von Däniken, seines Zeichens Chef der Hauptabteilung Dienst für Analyse und Prävention (DAP) im Bundesamt für Polizei beklagt sich bitterlich bei Bundesrat Christoph Blocher dass er nicht so viel spionieren dürfe wie er möchte. Seit der Fichenaffäre 1989/90 hat die Schweiz relativ griffige und strenge Datenschutzgesetze die, so von Däniken, den Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität behindern und sogar die Stabilität unseres Landes gefährde.

Und jetzt liegt der Gesetzesentwurf über die Stärkung der Inneren Sicherheit vor. Und macht schnell aus unbescholtenen Bürgern Terroristen, die ohne Kontrolle oder Rekursmöglichkeiten völlig überwacht werden dürfen. Wenn wir Mitbürger als Blockwart mitspielen und unsere Nachbaren denunzieren, sollen wir sogar ein Sackgeld dafür erhalten.

Glücklicherweise zeigt sich weder Presse (Weltwoche, NZZ, Blick) noch Bundesrat Blocher sehr erfreut über den Gesetzesentwurf.

Hoffen wir dass hier Vernunft über Paranoia siegt.

〈Via Symlink

Marktlücke: Briefmonopolbeschwerer

In Anbetracht der kommenden Auflösung des Briefmonopols entdeckte ich eine neue Marktlücke und suche nun Risikokapital:

(Abbildung kann vom fertigen Produkt abweichen.)

Wenn private Anbieter 100g-Briefe günstiger befördern als die Post, dann brauchen die Kunden bloss meine praktische 95g-Bleiplatte ihren Briefen hinzuzufügen und voilà: das Monopol ist umgangen.

(Zu Risiken und Nebenwirkungen von Blei fragen Sie ihren Arzt, Apotheker oder die Wikipedia.)