Notizen zum Vortrag von Wolf Ludwig an der OpenExpo2010:
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Erzeugnissen aus öffentlich-rechtlichen Institutionen und aus privaten Institutionen. Die Communia (EU, in der Schweiz ist primär die Digitale Allmend aktiv) fordert, dass Erstere verpflichtet werden, all ihre Erzeugnisse unentgeltlich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Das grosse Vorbild ist im Moment die britische BBC mit ihrer Open Archive License.
Im privaten Sektor sind ebenfalls Veränderungen wünschenswert: Das aktuelle Urheberrecht stammt aus 1886 und schützt die Werke von Personen, welche längst verstorben sind. Solche Sperrrechte nützen nur noch Verwertungsgesellschaften. Nach Ludwig entspricht dies nicht mehr dem Grundgedanken, dass eine faire Entschädigung nur dem Kulturschaffenden selber zusteht.